Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Andres Temprana (Temprana Films), Papieri-Ring 7, 6330 Zug, Schweiz (nachfolgend «Auftragnehmer») und dem Auftraggeber über die Erbringung von Filmproduktions- und Videoproduktionsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (E-Mail genügt) oder durch die vollständige Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang (Drehtage, Schnittversionen, Formate, Abgabetermin) wird im individuellen Angebot bzw. im Projektbriefing schriftlich festgehalten.
Im Preis inbegriffen ist mindestens eine (1) Revisionsrunde. Weitere Revisionswünsche werden nach Aufwand zum geltenden Stundensatz in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Umfang zusätzlicher Revisionen im Voraus zu kommunizieren.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach Ausstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung zu berechnen.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht an allen produzierten Filmen, Rohmaterialien und Bearbeitungen verbleibt beim Auftragnehmer (Andres Temprana / Temprana Films).
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vereinbarten Endproduktionen für die im Auftrag definierten Verwendungszwecke.
Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich das Recht vor, die produzierten Werke für eigene Marketingzwecke zu verwenden, insbesondere für Portfolio, Website, Social-Media-Kanäle und Showreel, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.
Eine Weiterlizenzierung durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers.
6. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende gestaffelten Stornogebühren, berechnet auf den Gesamtauftragswert:
| Stornierung vor dem ersten Drehtag | Einbehalt |
|---|---|
| Mehr als 30 Tage vorher | 25 % |
| 15 – 30 Tage vorher | 50 % |
| 8 – 14 Tage vorher | 75 % |
| 0 – 7 Tage vorher oder No-Show | 100 % |
Bereits erbrachte Leistungen (Konzept, Vorproduktion, Materialeinkauf) werden unabhängig vom Stornozeitpunkt vollständig in Rechnung gestellt. Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an andres@tempranafilms.ch zu erklären; massgeblich ist das Datum des E-Mail-Eingangs.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Produktion notwendigen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Ausfälle von Drittanbietern (Wetter, Locations, Technikstörungen), sofern er keine Verursachung zu verantworten hat.
9. Abnahme und Lieferung
Nach Fertigstellung des vereinbarten Produkts wird dieses dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen keine schriftliche Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
Die Lieferung der Enddateien erfolgt nach vollständiger Bezahlung und erfolgter Abnahme, in der Regel per Download-Link (WeTransfer oder vergleichbar).
10. Datenschutz
Für die Bearbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gilt die Datenschutzerklärung von Temprana Films.
11. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemie, Stromunterbrüche, technische Ausfälle bei Drittanbietern, behördliche Anordnungen u.ä.), die die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern oder erheblich erschweren, ist der Auftragnehmer für die Dauer des Ereignisses von seinen Leistungspflichten befreit. Bereits erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt. Beide Parteien verpflichten sich, unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Zug, Schweiz.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.